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ERBIMMOBILIE

Haus erben in Dresden – verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Wer von einem Todesfall betroffen ist, möchte sich zunächst nicht mit den Formalien befassen. Die Trauer um den Verstorbenen, vielleicht sogar der Schock über den unerwarteten Tod überwiegen und überschatten die Gedanken darüber, wie es nun weitergehen soll. Leider müssen oftmals zeitnah wichtige organisatorische und finanzielle Entscheidungen getroffen werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verstorbene Eigentümer einer Immobilie war. Dann stellt sich die Frage: Was passiert mit der geerbten Immobilie?

Wir von ESDI Immobilien sind auf den Verkauf von Bestandsimmobilien spezialisiert und haben in unserer Zeit als Makler in Dresden schon viele Eigentümer mit Erbimmobilien betreut. Wir unterstützen Sie mit unserem Know-how und unserer Kompetenz in dieser schwierigen Situation und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

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Erbimmobilie und Erbengemeinschaft - ESDI Immobilien macht das für Sie

Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, was Sie damit tun sollen? Sie befinden sich in einer Erbengemeinschaft – die sich nicht über die Verwendung der geerbten Immobilie einig wird? Kein Problem – gerne beraten wir Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten und schlichte auch bei Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft.

 

"Dank unserem Immobilienverkauf mit System verkaufen wir Ihre Immobilie schnell und zu einem überdurchschnittlichen Preis."

Willi Kluge – Geschäftsführer ESDI Immobil

Mit viel Erfahrung und Know-how haben wir die vielen kleinen und größeren Schritte, welche für einen Immobilienverkauf notwendig sind, in ein effektives System gebracht haben. So können wir Ihre Immobilie zu einem:

  • höheren Verkaufspreis,
  • innerhalb kürzester Zeit,
  • mit weniger Aufwand verkaufen.

Gerne erläutern wir Ihnen unsere umfangreichen Leistungen im Detail in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Immobilie geerbt – was ist als erstes zutun?

Neben der Trauer um die verstorbene Person, ist die Freude beim Erbe einer Immobilie oftmals groß. Dennoch bringt das Erbe einer Immobilie Verantwortung mit sich und stellt den neuen Eigentümer vor viele Fragen. Allen voran die Frage: Was soll mit der Immobilie geschehen?

Zunächst sind jedoch einige organisatorische Sachen zu erledigen. Bei Streitigkeiten rund um das Testament oder für den Fall, dass es kein Testament gibt, muss zunächst ein Erbschein beantragt werden. Somit werden Sie als Erbe legitimiert.

Ist alles rund um das Testament geklärt, sollten Sie mittels Antrag auf Grundbuchberichtigung zeitnah den Grundbucheintrag ändern. So halten Sie auch offiziell fest, dass die Immobilie durch den Tod des bisherigen Besitzers auf Sie als Erbe übergegangen ist. Falls es mehrere Erben gibt, so sollte die Erbengemeinschaft ins Grundbuch eingetragen werden. Bei Erbengemeinschaften müssen sich alle Erben bei einer Entscheidung einig sein, insbesondere dann, wenn es um die Frage geht, ob die Immobilie verkauft werden soll.

Sollten Sie einen Kauf in Erwägung ziehen, dann sind wir gerne für Sie da. Mit unserem Immobilienverkauf mit System garantieren wir Ihnen einen schnellen & erfolgreichen Verkauf. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich entspannt zurücklehnen, wir kümmern uns um alles.

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Immobilie geerbt – welche Möglichkeiten gibt es?

Sind die organisatorischen Dinge geklärt, ist es an der Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Was soll mit der geerbten Immobilie geschehen? Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten: Nutzen Sie die geerbte Immobilie selbst, vermieten Sie die geerbte Immobilie oder die geerbte Immobilie verkaufen.

Alle Möglichkeiten haben eines gemeinsam: Sie sollten zunächst den Zustand der Immobilie überprüfen und bewerten lassen. Nur so, können Sie eine fundierte Entscheidung treffen. Ist die Immobilie für Ihre Wohnzwecke geeignet? Muss Sie modernisiert oder sogar umgebaut werden? Der Zustand der Immobilie hat einen großen Einfluss auf ihren Wert, möglicherweise ist eine Renovierung vor dem Verkauf sinnvoll und lohnenswert für Sie.

Geerbte Immobilie selbst nutzen

Eine eigene Immobilie ist für viele Menschen ein lang gehegter Traum. Mit dem Erbe einer Immobilie erfüllt sich dieser Traum oftmals schneller als erwartet. Dennoch kommt die Möglichkeit der Selbstnutzung häufig nicht in Frage, da der Erblasser zu weit weg wohnte oder die Immobilie nicht zu den eigenen Bedürfnissen oder dem eigenen Geschmack passt.

Bei einer Erbengemeinschaft können Sie die Immobilie beziehen, wenn Sie die anderen Erben auszahlen können. Auch hierfür ist die Bewertung der Immobilie unerlässlich.

Verkauf einer geerbten Immobilie

Der Verkauf der geerbten Immobilie ist meist die naheliegendste und einfachste Lösung. Denn oftmals ist die eigene Nutzung der geerbten Immobilie nicht möglich, da sie zu weit entfernt liegt oder nicht den Bedürfnissen des Erben entspricht. Auch für Erbengemeinschaften ist der Verkauf eine der sinnvollsten Lösungen, denn so kann das Erbe gerecht aufgeteilt werden.

Der Verkauf einer Immobilie bedeutet viel Arbeit, bei der einige Details bedacht werden müssen. Wer sich nicht auskennt, kann in viele Fallen tappen, insbesondere dann, wenn man aufgrund der Trauer um den Verstorbenen abgelenkt ist. Suchen Sie sich einen Experten, der Sie in dieser Situation unterstützt.

Vermietung einer geerbten Immobilie

Die Immobilie kann (noch) nicht selbst bewohnt werden, aber in Zukunft könnte die Immobilie zu den eigenen Bedürfnissen passen? Dann erscheint die Vermietung als die perfekte Zwischenlösung. Durch die Vermietung steht die Immobilie nicht leer und generiert Einnahmen. Allerdings sollten Sie sich bewusst darüber sein, dass als Eigentümer und Vermieter diverse Pflichten auf Sie zukommen. Die Instandhaltung ist eine dauerhafte und zum Teil auch kostspielige Verpflichtung. Zunächst ist es aber von Bedeutung, die richtigen Mieter zu finden. Dabei stehen wir Ihnen gern zur Seite!

Erbengemeinschaft Immobilie – wir vermitteln gerne für Sie

Komplizierter wird es, wenn das Haus bzw. die Immobilie mehr als einen Erben hat und sich eine sogenannte Erbengemeinschaft bildet. In einer Erbengemeinschaft verfügen zunächst alle Erben gemeinsam über die betreffende Immobilie. Keiner der Erben kann allein darüber bestimmen, wie mit der geerbten Immobilie verfahren wird. Egal was also mit der betreffenden Immobilie geschehen soll – die Erbengemeinschaft muss sich einig sein. Jeder verbindet mit der geerbten Immobilie andere Erinnerung und hat auch eigene Vorstellungen was mit dem Erbanteil passieren soll.

An dieser Stelle ist das Konfliktpotential hoch, insbesondere dann, wenn das Nervenkostüm durch den Verlust des Verstorbenen ohnehin angespannt ist. Als erfahrener Immobilienmakler mit Spezialisierung auf die Vermittlung von Bestandsimmobilien, sind wir mit Ihrer Situation bestens vertraut. Gern beraten wir Sie als Erbengemeinschaft und fungieren als Vermittler zwischen allen Beteiligten. Gemeinsam finden wir die ideale Lösung für alle Beteiligten!

ESDI Immobilien ist Ihr kompetenter Partner rund um Ihre geerbte Immobilie

Durch unsere Spezialisierung auf den Verkauf von Bestandsimmobilien sind wir mit Ihrer persönlichen Sitution bestens vertraut. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Ihre geerbte Immobilie. Ob Sie bzw. die Erbengemeinschaft sich für den Verkauf oder die Vermietung entscheiden, wir stehen Ihnen beratend zur Seite und sorgen dafür, dass sich Ihre Entscheidung lohnt.